IG Spielgruppen

Modul 2: Praxisbegleitung / Supervision

Störende Kinder durch aggressives oder auch sehr passives, scheues Verhalten fordern jede Spielgruppenleiterin heraus. Und wenn dann noch die Eltern dazukommen...

Praxisbegleitung / Supervision ist ein Beratungsprozess, in dem Gruppenteilnehmerinnen unter Anleitung einer Fachperson ihr berufliches Handeln und Erleben reflektieren. Konkrete Situationen werden gemeinsam mit der Gruppe thematisiert und mögliche Lösungsschritte erarbeitet. Die daraus abgeleiteten Einsichten und Erfahrungen können Teilnehmerinnen in ihrem privaten und beruflichen Umfeld umsetzen / ausprobieren.

Das Modul Praxisbegleitung / Supervision ist eine Form der Beratung, die anhand von konkreten, aktuellen Anliegen aus der Spielgruppentätigkeit Zusammenhänge thematisiert. Durch gegenseitige Ermutigung, Bestätigung und Stärkung strebt die Lerngruppe die Verbesserung der beruflichen Praxis und die individuelle Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Teilnehmerinnen an.

Das Einsetzen unterschiedlicher Methoden und theoretischer Inputs der Leitung sowie der Austausch des Erfahrungs- und Wissenspotentials der Gruppenteilnehmerinnen ermöglicht den einzelnen Teilnehmerinnen neue Sichtweisen und Handlungskompetenzen.

Dieser Kurs findet statt in

Ort Beginn Anmeldung Kursprogramm
Basel 16.09.2010 ausgebucht Kursprogramm
Wil 16.09.2010 anmelden Kursprogramm
Baden 21.09.2010 ausgebucht Kursprogramm
Uster 22.09.2010 ausgebucht Kursprogramm
Bern 23.09.2010 ausgebucht Kursprogramm
Zürich 29.09.2010 ausgebucht Kursprogramm
Uster 05.10.2010 anmelden Kursprogramm

Kosten

Fr. 320.-

Dauer

4 x 3 Std. von 19 bis 22 Uhr im Abstand von 4 bis 6 Wochen

Aufnahmebedingung

Aktive Spielgruppenleiterin mit Grundkurs Modul 1 - oder gleichwertiger Ausbildung in Absprache mit der Ausbildungsleitung

Anzahl

6 bis 8 Teilnehmerinnen

Kursleitung je nach Region

Liliane Erhardt Gallus, Pia Fröhlicher, Françoise Muret, Silvia Frei und Markus Zimmermann

Abschluss

Schriftliche Bestätigung des ganzen Kurses/Moduls bei einer Anwesenheit von mindestens 90 %, andernfalls eine schriftliche Bestätigung der besuchten Kursstunden/Praxisbesuche.